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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Dezember 16, 2018 - Lesezeit: 2 Minuten

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Vor Kurzem habe ich mir eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt. Mit diesem Artikel möchte ich euch einen kurzen Überblick über die Vorsorgevollmacht geben und sie von der Patientenverfügung abgrenzen. Dabei handelt es sich nicht um eine Beratung und rate dazu, euch bezüglich dieser Themen einen Profi hinzuzuziehen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument. In diesem Dokument legt der Unterzeichner fest, wem er eine Vollmacht übergibt für den Fall, dass er sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann.

Die Vollmacht kann dabei auf verschiedene Personen übertragen werden oder einer Person eine Generalvollmacht ausstellen. Ich habe mich dafür entschieden, meiner Frau eine Generalvollmacht auszustellen. Das ist auch der einfachste Fall.

Es ist aber möglich, einzelne Bereiche auszuschließen oder auch bestimmte Handlungen. Ein Negativbesipiel: Ihr seid im Koma und euer Vertreter nutzt die Gelegenheit, euer Bargeld abzuheben und zu verschenken. Darum wählt sorgfältig aus, wer was machen darf.

Einzelne Bereiche, nach denen die Vorsorgevollmacht aufgeteilt werden könnte:

  • Untervollmachten: Wichtiger Punkt. Er regelt, ob der Vertreter weitere Vertreter benennen darf.
  • Angelegenheiten, das Wohnen betreffend, zum Beispiel Mietvertrag
  • Medizinische Angelegenheiten: Hier ist eine Patientenverfügung zumindest ergänzend sinnvoll
  • Geldangelegenheiten: Ein heikles Thema, welches ihr nur Leuten anvertrauen solltet, denen ihr zu 100 % vertraut. Für Kontovollmachten habe ich bei jeder konkreten Bank separate Vollmachten für meine Frau erstellt. Das vereinfacht die Sache gegenüber einer generellen Vorsorgevollmacht und ich habe es ergänzend gemacht.
  • Gerichtsvertretung: Auch interessant, gerade wenn man zum Beispiel Wohneigentum vermietet. Dann kann man sich vor Gericht bei Streitigkeiten vertreten lassen.

Was unterscheidet die Vorsorgevollmacht von der Patientenverfügung?

Beide Dokumente sind verwandt und ich sehe sie als Ergänzung. Und ich habe auch beides.

Bei einer Patientenverfügung geht es darum, wie man medizinisch behandelt werden möchte, falls man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Vorsorgevollmacht bezieht sich also eher auf seine Außenwelt (Vertretung nach außen, Gerichte, Bank, etc) während sich die Patientenverfügung auf seinen Körper bezieht.

Ärzte sind verpflichtet das Leben des Patienten zu schützen. Und vor allem, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann (zum Beispiel im Koma), dann bleibt dem Arzt keine Wahl. Er muss die lebenserhaltenden Maßnahmen aufrechterhalten, auch wenn der Patient das nie gewollt hätte.

Die Patientenverfügung ermöglicht es nun, bereits zu Lebzeiten klar zustellen, was in solchen medizinischen Fällen geschehen soll. Es ist also eine vorab dokumentierte Willenserklärung.

Zusammenfassung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte jeder in Betracht ziehen, da sich beide ergänzen.